Strafe, wem Strafe gebührt
Anhaltend hohe globale CO2-Emissionen, Artensterben, Verschmutzung der Weltmeere, Abholzung der Regenwälder. Beim Thema Umweltschutz wird viel geredet und nur wenig getan.
Das liegt nicht nur an Staaten und Konzernen, sondern letztlich auch an Menschen, die in deren Namen handeln. Daher wird immer öfter die Forderung laut, bei „Verbrechen gegen die Umwelt“ auch Einzelpersonen strafen zu können – wie das bereits bei schweren Menschenrechtsverletzungen möglich ist.
Ralph Janik studierte Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften in Wien, Alcalá de Henares (Madrid) und Amsterdam. Danach war er als Universitätsassistent an der Universität Wien und als Journalist tätig.
Heute forscht er zu Menschenrechten an der Sigmund Freud Privat-Universität in Wien. Daneben ist er Lehrbeauftragter für Völkerrecht an verschiedenen Universitäten in Wien, München und Budapest.
Zuletzt erschien von ihm „International Law and the Use of Force“ im Verlag Routledge.
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